BGV A3
 
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Welche Geräte bzw. Maschinen unterliegen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3

Alle, die mit elektrischer Netzspannung betrieben werden und in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommen. Im Klartext heißt dies: Jeder Monitor, jede Kaffeemaschine, Kühlschränke, Spülmaschinen, Ventilatoren, alle Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Sägen, Winkelschleifer, etc...  Jeder Lötkolben und selbst ein Verlängerungskabel müssen in bestimmten Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.

Dabei wird noch einmal zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen unterschieden. Die Begriffe „tragbar“ oder „portabel“ wurden dabei bewusst nicht verwendet, denn es geht im Grunde nicht um das Gewicht eines Gerätes, sondern um die Tatsache, ob das Gerät in der gleichen Funktion und ohne bauliche Maßnahmen an einem anderen Ort die gleiche Aufgabe übernehmen kann oder ob es während des Betriebs bewegt werden kann. Ein Personal Computer ist nach dieser Definition ein ortsveränderliches System. Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf die Aussagen zu ortsveränderlichen Geräten und Anlagen.

  • Ortsveränderliche elektrische Geräte
    Monitore und TFT-Displays, Computer, Laptops, Ventilatoren, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Geschirrspülmaschinen, Haartrockner, Lampen, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stich- oder Kreissägen,  Kopierer, Netzteile, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte und andere Geräte dieser Art.
  • Ortsfeste elektrische Anlagen
    Schaltschränke, Stromverteilungen, Steckdosen, Unterverteilungen, usw.
  • Ortsfeste elektrische Maschinen bzw. Betriebsmittel
    sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.