BGV A3
 
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BGV A3 Durchführungsanweisung

Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

 

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist
Richt- und Maximalwerte
 

Art der Prüfung

Prüfer


Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt),  Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen,  Anschlussleitungen mit Stecker,  bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

 


Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:

Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr,

in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

 


auf ordnungsgemäßen Zustand

Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person.

Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel